Neugart

NCP - Neugart Calculation Program

Die Software zur Auslegung des kompletten Antriebsstranges

Mit Hilfe von NCP kann der komplette Antriebsstrang: Last – Getriebe – Motor ausgelegt werden. Durch Eingabe der Lastdaten berechnet das System das ausgesuchte Getriebe. Aufgrund der intuitiven, einfachen Benutzeroberfläche im "Look and Feel" Design ist ein langes Einarbeiten überflüssig. Zusätzlich stehen dem User unterschiedliche Lastverläufe zur Verfügung, welche individuell modifizierbar sind. Mit über 6.000 Motorendaten stehen dem Benutzer nahezu alle gängigen Motoren zur Auswahl.

Systemvoraussetzungen

Hardware

  • Prozessor: > 1 GHz
  • Arbeitsspeicher: > 512 MB
  • Grafikkarte: 1024x768 Auflösung
  • Festplattenkapazität: > 100 MB

Software

  • Microsoft Windows 2000 (SP4)
  • Microsoft Windows XP oder höher
  • Microsoft .NET Framework 2.0

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE SOFTWARE "NEUGART CALCULATION PROGRAM - NCP"

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und Neugart GmbH (Neugart) für die dieser Lizenzvereinbarung beiliegende und oben bezeichnete Software "Neugart Calculation Program - NCP", die Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Datenbanken, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format umfasst ("Software").

INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN.

1. LIZENZGEWÄHRUNGEN. Neugart gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten, die in dieser Vereinbarung beschriebenen Rechte.
1.1 INSTALLATION UND VERWENDUNG. Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzelnen Computer in Ihren Geschäftsräumen, wie einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, maximal eine Sicherheitskopie der Software anzufertigen. Das Erstellen von weiteren Kopien ist strikt untersagt.

Neugart räumt dem Lizenznehmer mit der Installation ein nicht ausschließliches, zeitlich begrenztes Recht ein, die Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen. Die Vertragsdauer für die Software ist 1 Jahr, um die Aktua¬lität des Programmes zu gewährleisten. Dem Lizenznehmer wird dringend empfohlen, das Programm regelmäßig zu aktualisieren. Mit Ablauf der Vertragsdauer hat der Lizenznehmer das Lizenzmaterial sowie alle davon hergestellten Kopien und Teilkopien, einschließlich geänderter oder bearbeiteter Fassungen, vollständig zu löschen, sofern Neugart die Lizenz nicht verlängert. Die Installation der Software obliegt dem Lizenznehmer. Dabei sind die Installationshinweise exakt zu beachten. Die Erfüllung der notwendigen Systemvoraussetzungen liegt ausschließlich bei Ihnen. Der Kunde wird zusätzliche Software, die für die Software erforderlich ist (z.B. Betriebssystem in der vorgesehenen Version, Datenbanksoftware u.a.), auf eigene Kosten in der passenden, freigegebenen Version beschaffen und rechtzeitig installieren.

1.2 RECHTS- UND EIGENTUMSVORBEHALT. Neugart behält sich alle Ihnen in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Neugart hält das Eigentum, das Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1.3 KEIN SUPPORT. Neugart garantiert im Zusammenhang mit der Software keinerlei Supportleistungen.

2. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Updates oder Ergänzungen der ursprünglichen von Neugart zur Verfügung gestellten Software, es sei denn, mit dem Update oder der Ergänzung werden andere Bestimmungen festgelegt.

3. ÜBERTRAGUNG.
3.1 INTERN. Sie sind berechtigt, die Software auf einen anderen Computer innerhalb Ihrer Geschäftsräume zu verschieben.
3.2 KEINE VERMIETUNG. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verkaufen, zu verleasen oder zu verleihen.

4. EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG.

Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software insgesamt oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, mit anderer Software zu vereinen, zu deassemblieren, auf Basis dieser Software oder deren Teilen andere Softwareprodukte herzustellen, die Software zu ver¬mieten, weiter zu lizensieren oder die Software in anderer Form zu nutzen oder zu reproduzieren als in diesen Bestimmungen ausdrücklich gestattet wird.

5. KÜNDIGUNG. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Neugart berechtigt, diese Lizenzvereinbarung zu kündigen, falls Sie gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten.

6. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die Software dem Exportrecht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software gelten (insbesondere AWG, AWV, Dual-Use-VO, KWKG), einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (US Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, gelten die folgenden Regelungen: Neugart haftet bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im übrigen stellt Neugart die Software kostenlos zur Verfügung. Neugart weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen denkbaren Anwendungen/Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Daher ist eine Haftung für jegliche Ansprüche (mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz), insbesondere für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen oder anderen Informationen, von Daten oder anderer finanzieller Verlust ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Angaben in dieser Software sind unverbindliche Kundeninformationen, unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung und werden fortlaufend durch unseren permanenten Änderungsdienst aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Angaben/Zahlen/Informationen aktuelle Werte zum Ausgabedatum sind. Zur Ausmessung, Berechnung und Kalkulationen sind diese Angaben nicht rechtlich verbindlich. Bevor Sie in dieser Software aufgeführte Informationen zur Grundlage eigener Berechnungen und/oder Verwendungen machen, informieren Sie sich bitte, ob Sie den aktuellsten Stand der Information besitzen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Informationen wird daher nicht übernommen.

8. VIRENFREIHEIT
Neugart übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software und der eventuelle Datenträger frei von Computerviren sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Software mit Hilfe ge¬eigneter Mittel auf das Vorhandensein solcher Computerviren zu prüfen, und es empfiehlt sich aus¬drücklich, dies zu machen. Neugart übernimmt keinerlei Gewähr für direkte oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die durch das Vorhandensein von Computervi¬ren verursacht werden.
9. ANWENDBARES RECHT. Auf sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Die Anwendung des Wiener- UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für Rechte und Pflichten dieses Vertrages sowie etwaiger Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinbarung der Sitz von Neugart.

10. GESAMTER VERTRAG; SALVATORISCHE KLAUSEL. Diese Lizenzvereinbarung (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu dieser Vereinbarung, die im Lieferumfang der Software enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Neugart in Bezug auf die Software dar. Sie hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen oder Vorschlägen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieser Vereinbarung. Falls eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder unrechtmäßig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin vollständig wirksam.

11. ABWEHRKLAUSEL. Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrags. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

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